Wahlarzt sein heisst...


Die Bezeichnung Wahlarzt bezieht sich auf die gesetzlich verankerte freie Arztwahl. Ich bin vertraglich an keine Krankenkasse gebunden. Als Wahlarzt
biete ich das gesamte Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherung und darüber hinaus viele Leistungen die in der Kassenmedizin nicht vorgesehen ist
(Zeit ist keine Leistung im Sinne der Krankenkassen).  Ich nehme mir bewusst
mehr Zeit
für eine persönliche und umfassende Betreuung meiner Patientinnen und Patienten.

Honorare werden direkt zwischen Arzt und Patienten verrechnet.
Scheuen Sie sich nicht, mich vor Beginn der Behandlung über voraussichtliche Kosten zu fragen.

Als Patient haben Sie Anspruch auf eine Kosten-Rückerstattung Ihres bezahlten Honorars. Ihre Krankenkasse refundiert 80% des Kassentarifs (nicht der bezahlten Summe). Im Falle einer ambulanten Privatversicherung wird von dieser der Differenzbetrag oder das gesamte Honorar übernommen.


Wie funktioniert die Rechnungslegung

Jede Ordination wird bar verrechnet. Für eine möglichst effiziente Kostenrückerstattung erhalten Sie eine Rechnung mit detaillierter Aufschlüsselung erbrachter Leistungen.

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